Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Kurzzeitpflege soll pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Familienangehörigen ermöglichen, Versorgungslücken sicher zu stellen, wenn die pflegebedürftige Person nach einer Krankenhausbehandlung nicht gleich wieder nach Hause kann oder pflegende Angehörige z.B. wegen Urlaubs eine Erholungspause benötigen. Dieses System ist leider bislang seitens Pflegeversicherung und Freistaat noch unterfinanziert, weshalb der „Pflegemarkt“ ohne zusätzliche Finanzierung nicht die nötigen Pflegeplätze bereitstellen kann. Deshalb hat die Stadt Augsburg am Ende der letzten Ratsperiode eine mit den Trägern abgestimmte Zusatzfinanzierung für Kurzzeitpflegeplätze im Stadtgebiet ins Leben gerufen, die dem Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen im Stadtgebiet abhelfen sollte.
Diese Regelung wurde und wird in der Fachwelt begrüßt. Allerdings hat die Corona-Situation bis jetzt verhindert, dass wir die nötigen Erfahrungen mit der Wirkung dieser kommunalen Finanzierung sammeln konnten; viele Angehörige wollten die zu pflegenden Personen in der ersten Zeit von Corona nicht in eine Pflegeeinrichtung geben oder sie konnten sich z.B. wegen Home-Office besser um die Pflegebedürftigen kümmern. Dennoch bleibt der Bedarf an der Zusatzfinanzierung ungebremst.
Die SPD/ DIE LINKE-die soziale fraktion stellt deshalb folgenden
Antrag:
- Die kommunale Zusatzförderung der Kurzzeitpflege in der Stadt Augsburg wird weitergeführt. Die notwendigen Mittel – soweit sie nicht bereits übertragen wurden – sind für den nächsten Doppelhaushalt entsprechend anzumelden.
- Das Programm der Zusatzförderung wird um ggf. bereits gewonnene Erkenntnisse der Jahre 2020 bis 2022 ergänzt. Hierüber ist im Sozialausschuss zu berichten und ggf. zu beschließen.
Mit freundlichen Grüßen